Leistungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Datenschutzerklärung
Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen des Stadtsportbundes Leipzig e.V. (SSBL) sowie der Sportjugend Leipzig im Stadtsportbund Leipzig e.V. (SJL) soweit nicht ausdrücklich in der Ausschreibung für die jeweilige Bildungsveranstaltung anders festgelegt.
2.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin sollte eine Mitgliedschaft in einem dem SSBL angeschlossenen Mitgliedsverein/Fachverband vorweisen können. Bei Nichtmitgliedschaft gelten gesonderte Bedingungen. Diese sind - insofern in der Ausschreibung zur Bildungsveranstaltung nicht ausgewiesen - im Einzelfall zu erfragen.
2.2 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin sollte - insofern in der Ausschreibung zur Bildungsveranstaltung nicht anders ausgewiesen - mindestens 16 Jahre alt sein. Bei Minderjährigkeit ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Teilnahme von dem/den Sorgeberechtigten vorzulegen.
3.1 Der Anmeldebeginn erfolgt i.d.R. drei Monate vor Beginn der Bildungsveranstaltung. Eine Reservierung vorab ist nicht möglich.
3.2 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen an.
3.3 Die Anmeldung muss online bzw. schriftlich per E-Mail, Post oder Telefax mit dem Anmeldeformular erfolgen. Auf dem Anmeldeformular sind die Angaben zum Mitgliedsverein/Fachverband bzw. zur Nichtmitgliedsorganisation sowie zur Person vollständig einzutragen.
3.4 Die Anmeldung ist verbindlich.
3.5 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Anmeldebestätigung, i.d.R. per E-Mail. Diese enthält die Bankverbindung und die Zahlungsmodalitäten. Insofern der Kurs-, Lehrgangs- bzw. Seminarplan nicht mit der Anmeldebestätigung versendet wird, gehen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin diese Informationen vor Beginn der Bildungsveranstaltung separat per E-Mail zu.
3.6 Aufgrund der Vielzahl der Mitgliedsvereine des SSBL werden pro Bildungsveranstaltung maximal zwei Plätze je Verein vergeben. Ausnahmen bei mitgliederstarken Vereinen mit zahlreichen Abteilungen bedürfen einer persönlichen Absprache.
Ist die Bildungsveranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht, wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin auf Nachfrage die Aufnahme in die Warteliste angeboten. Auf dieser werden Wartelistenplätze vorgehalten. Eine Teilnahme kann jedoch erst nach Freiwerden eines Platzes zugesagt werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird dafür gesondert benachrichtigt.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten für die Zwecke der Organisation und Abwicklung der Bildungsveranstaltung/ggf. Prüfung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin in die Anfertigung von Foto- bzw. Filmaufnahmen seiner Person seitens des SSBL/der SJL oder dessen/deren Beauftragten ein sowie in die Veröffentlichung der Foto- bzw. Filmaufnahmen in sämtlichen Dokumentationen des SSBL/der SJL sowie im Internetauftritt des SSBL/der SJL, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eine Interessensabwägung eindeutig zuungunsten des/der Abgebildeten ausfällt.
7.1 Soweit in Publikationen die Höhe von Teilnahmegebühren genannt ist, beruhen diese Angaben auf den Zeitpunkt der Drucklegung. Spätere Änderungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Irrtümer sind vorbehalten.
7.2 Die Höhe der Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Ausschreibung zur Bildungsveranstaltung zu entnehmen. Der dort genannte Betrag gilt für Teilnehmer/innen, die einem Mitgliedsverein/Fachverband des SSBL angehören. Bei den Bildungsveranstaltungen des Vereinsrechts gilt dieser auch für Teilnehmer/innen aus Vereinen des KSB Nordsachsen. Für Teilnehmer/innen ohne Mitgliedschaft in einem dem SSBL angeschlossenen Verein/Fachverband werden davon abweichende Teilnahmegebühren verlangt.
7.3 In der Teilnahmegebühr inkludiert ist das Erstellen/die Verlängerung der Lizenz bzw. das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung/eines Zertifikats. Darüber hinausgehende Inklusivleistungen sind der jeweiligen Ausschreibung der Bildungsveranstaltung zu entnehmen.
7.4 Die Teilnahmegebühr ist vorab bis zu einem individuell festgelegten Zahlungsziel zu überweisen. Ausschlaggebend ist dabei der Tag des Zahlungseingangs. Eine gesonderte Zahlungserinnerung erfolgt nicht. Nähere Informationen zur Bankverbindung und zu den Zahlungsmodalitäten enthält die Anmeldebestätigung. Der SSBL/die SJL behält sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Platz für interessierte Nachrücker freizugeben.
7.5 Rückerstattung: Bei Absage von Bildungsveranstaltungen durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet. Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin gelten die in 8. formulierten Regelungen, davon unberührt bleibt die Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro.
8.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann von der Bildungsveranstaltung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich (per Post, E-Mail oder Telefax) vorgenommen werden. Maßgeblich ist dabei der Eingangszeitpunkt der Rücktrittserklärung beim SSBL/bei der SJL. Die Teilnahmegebühr wird zurück gezahlt abzüglich 5,00 € Bearbeitungsgebühr.
8.2 Bei einem kurzfristigen Rücktritt, der weniger als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr einbehalten.
8.3 Erfolgt kein schriftlicher Rücktritt bzw. wird eine Absage nicht bis 10.00 Uhr am Vortag der Bildungsveranstaltung vorgenommen, wird der Gesamtbetrag fällig.
8.4 Die vorgenannte Regelung aus 8.3 entfällt, wenn durch den verhinderten Teilnehmer/die verhinderte Teilnehmerin eine Ersatzperson gestellt wird. Dies muss dem SSBL/der SJL jedoch schriftlich bis 10.00 Uhr am Vortag der Bildungsveranstaltung angezeigt werden.
8.5 Im Krankheitsfall ist zudem ein ärztliches Attest einzureichen, die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet. Das ärztliche Attest muss dem SSBL/der SJL bis spätestens drei Tage ab Beginn der Bildungsveranstaltung vorliegen.
8.6 Der SSBL/die SJL behält sich vor die Gerichtsbarkeit einzuschalten, sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin trotz Mahnung die Teilnahme- bzw. Rücktrittsgebühr nicht bezahlen.
9.1 Der SSBL/die SJL kann Bildungsveranstaltungen absagen bei
- Erkrankung bzw. kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten/der Referentin ohne Möglichkeit des Einsatzes von Ersatzreferenten
- infolge höherer Gewalt
- Unbrauchbarkeit bzw. Nichtnutzungsmöglichkeit der Veranstaltungsräume
- zu geringer Teilnahme, d.h. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.
9.2 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird im Fall einer Absage umgehend benachrichtigt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden durch den SSBL/die SJL rückerstattet.
9.3 Der SSBL/die SJL behält sich vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Lehrinhalte ohne die Zustimmung der Teilnehmer/-innen anzupassen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer/-innen nicht wesentlich ändern. Entsprechendes gilt auch für Terminänderungen, Ortswechsel, Referentenwechsel. Eine solche nachträgliche Änderung begründet keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem SSBL/der SJL.
Zur Prüfung wird nur der Teilnehmer/die Teilnehmerin zugelassen, der/die die entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen an der Bildungsveranstaltung erfüllt und mindestens an 90 % der Lerneinheiten teilgenommen hat. Eine anteilige Verrechnung von Lerneinheiten aus vorgehenden Bildungsveranstaltungen ist nicht möglich.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält in Abhängigkeit von der Bildungsveranstaltung
- eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat
- eine Lizenz, falls der Teilnehmer/die Teilnehmerin einem Mitgliedverein des SSBL angehört
Die Bescheinigung wird nach Beendigung der Bildungsveranstaltung ausgehändigt, insofern alle erforderlichen Lerneinheiten absolviert wurden bzw. die Prüfung bestanden wurde.
Für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin, der/die einem dem SSBL angeschlossenen Verein/Fachverband angehört, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der ARAG-Sportversicherung.
14.1 Auf körperliche und gesundheitliche Einschränkungen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung haben, ist vor Beginn dieser durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin hinzuweisen.
14.2 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin beachtet die jeweilig gültige Haus- und Brandschutzordnung und geht pfleglich mit den zur Verfügung gestellten Geräten, Materialien und Räumen um. Bei vorsätzlicher Beschädigung kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin finanziell zur Verantwortung gezogen werden.
14.3 Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen des SSBL/der SJL oder deren Erfüllungsgehilfen ist nachzukommen. Wer gegen seine Pflichten als Teilnehmer/Teilnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Die Haftung des SSBL/der SJL und deren Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
Sämtliche Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt.
Gerichtsstand (auch für das gerichtliche Mahnverfahren) und Erfüllungsort ist für beide Teile Leipzig.