Leistungen
Ehrung ehrenamtlichen Engagements
Auf Grundlage der Ehrenordnung des SSBL e.V. haben die Vereine die Möglichkeit das ehrenamtliche Engagement im Sport anzuerkennen. Weiterhin können über den SSBL Anträge für die Auszeichnungen laut Ehrenordnung des Landessportbundes Sachsen eingereicht werden. Der SSBL prüft die Anträge und leitet sie an den Landessportbund zur Bearbeitung weiter.
Auszeichnungen des Stadtsportbundes Leipzig e.V.
wird verliehen an:
- Einzelpersonen aus den Mitgliedsvereinen des Stadtsportbundes Leipzig e.V.
Voraussetzung:
- kontinuierlicher und beispielhafter Einsatz im Ehrenamt (25-jährige aktive, verdienstvolle Tätigkeit im Verein, Verband, SSB)
- Einzelperson darf nicht unter 45 Jahre alt sein
Die Ehrenspange sollte frühestens 5 Jahre nach Auszeichnung mit der Ehrennadel des LSB Sachsen in Gold verliehen werden. Bei Personen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, kann von dieser Regelung abgewichen werden.
wird verliehen an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Voraussetzung:
- Unterstützung von Rahmenbedingungen für das Sporttreiben in der Stadt Leipzig unter hohem persönlichen Einsatz
wird verliehen an Vereine.
Voraussetzung:
- das eigene Ansehen und das des Sports der Stadt Leipzig mit hervorragenden Leistungen gefördert haben.
Der Bewertungszeitraum ist das vergangene Kalenderjahr. Der Jahrespokal wird jährlich zu einem geeigneten Anlass verliehen.
wird verliehen an:
- Mitgliedsvereine und Fachverbände des SSB Leipzig
Voraussetzung:
- Jubiläen der Vereine und Fachverbände ab dem 50. Jahrestag der nachweislichen Gründung und darüber hinaus alle weiteren 25 Jahre
Ist die höchste Auszeichnung des Stadtsportbundes. Sie wird durch das Präsidium des SSBL verliehen an:
- Einzelpersonen aus den Mitgliedsvereinen des SSB L e.V.
Voraussetzungen:
- langjähriges (mindestens 25 Jahre), kontinuierliches und herausragendes Engagement im Ehrenamt,
- Schaffung/Unterstützung der Rahmenbedingungen für das Sporttreiben in Leipzig mit hohem persönlichen Einsatz,
- die Ehrennadel des LSB Sachsen in Gold sollte bereits verliehen worden sein,
- bei Sportfreunden, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Auszeichnungen des Landessportbundes Sachsen
wird verliehen an:
- Einzelpersonen (Mitglieder im LSBS)
Voraussetzung:
- mindestens 5-jährige aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports im Verein, Verband, Stadt- und Kreissportbund.
wird verliehen an:
- Einzelpersonen (Mitglieder im LSBS)
Voraussetzung:
- mindestens 10-jährige aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports im Verein, Verband, Stadt- und Kreissportbund.
wird verliehen an:
- Einzelpersonen nicht unter 30 Jahren (Mitglieder im LSBS)
Voraussetzung:
- mindestens 20-jährige aktive, verdienstvolle Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports im Verein, Verband, Stadt- und Kreissportbund.
- Die Ehrennadel in Silber sollte bereits verliehen worden sein. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei älteren Sportfreunden) kann von dieser Regelung abgewichen werden.
wird verliehen an:
- Einzelpersonen (Mitgliedschaft in einer der Mitgliedsorganisationen)
- Die Ehrenplakette des LSBS ist die höchste Auszeichnung, die der LSBS an Einzelpersonen verleiht.
Voraussetzung:
- langjährige, verdienstvolle Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports im Verein, Verband, Stadt- und Kreissportbund.
- Die Ehrennadel in Gold sollte verliehen worden sein. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei älteren Sportfreunden) kann von dieser Regelung abgewichen werden.
wird verliehen an:
- Mannschaften, Abteilungen, Vereine, Landesfachverbände, Stadt und Kreissportbünde,
Voraussetzung:
- Ehrung von Vereinen mit nachweislich 100-jährigem Jubiläum
- sowie von Mannschaften, Abteilungen, Vereinen und Verbänden für hervorragende sportliche und gesellschaftliche Leistungen.
wird verliehen an:
- Mannschaften oder Athleten für besondere sportliche Leistungen (z.B. Landesmeister, Deutscher Meister, teilnehmer EM oder WM bzw. Olympische Spiele)
wird verliehen an:
- Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
Voraussetzung:
- Verdienste bei der Entwicklung des Sports im Freistaat Sachsen
weitere Ehrungs-, Auszeichnungsformate
Mit dem “Joker im Ehrenamt“ sollen auch 2024 Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die sich durch langjährige und besonders herausragende ehrenamtliche Tätigkeit in der Sport- bzw. in der Sportjugendarbeit verdient gemacht haben.
Ca. 80.000 Ehrenamtliche im Sport leisten jährlich im Freistaat Sachsen mehr als 15 Millionen unbezahlte Arbeitsstunden. Sie sorgen u. a. dafür, dass hunderttausende Kinder und Jugendliche ihre Freizeit sinnvoll verbringen, betreut und auf den verschiedensten Gebieten gefördert werden. Sie sorgen dafür, dass Hundertausende sich in der Freizeit sportlich betätigen um ihre Gesundheit zu verbessern oder zu erhalten. Sie sorgen dafür, dass Hundertausende im Sportverein eine Familie, Freundschaften oder ein zweites Zuhause finden.
Sachsens Sportminister, Herr Armin Schuster, wird am 30. August 2024 das Engagement der Ehrenamtlichen im Sport im Rahmen einer Festveranstaltung würdigen.
Alle Sportvereine sind aufgerufen, bis 19. April 2024 eine Ehrenamtliche/einen Ehrenamtlichen für die Auszeichnung an den jeweiligen Stadt- oder Kreissportbund bzw. an die jeweilige Stadt- oder Kreissportjugend vorzuschlagen. Für die Vorschläge in der Sportjugendarbeit an die Kreissportjugenden ist eine Altersgrenze von 27 Jahren festgelegt.
- Ausschreibung Landessportbund Sachsen
- Anmeldeformular (ausfüllbare pdf) an: uhlig (at)ssb-leipzig(dot)de
Mit der Aktion „Sterne des Sports“ zeichnen seit 2004 die Volksbanken und Raiffeisenbanken gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund das soziale Engagement von Sportvereinen aus.
Sportliche Höchstleistungen werden schon seit langem ausgezeichnet. Das gesellschaftliche Engagement der Vereine, insbesondere im Breitensport, stand dabei meist im Schatten. Bei den "Sternen des Sports" geht es daher nicht um sportliche Glanzleistungen, Medaillen und Rekorde, sondern um kreative und innovative Projekte.
Ihr Sportverein
- bildet aus und weiter (Bildung und Qualifikation),
- setzt auf ehrenamtliches Engagement (Ehrenamtsförderung),
- erfreut Groß und Klein (Familien),
- steht für eine gesunde Sache (Gesundheit und Prävention),
- fördert Männer und Frauen gleichberechtigt (Gleichstellung),
- integriert vorbehaltslos (Integration und Inklusion),
- unterstützt den Nachwuchs (Kinder und Jugendliche),
- schützt unsere Natur und Umwelt (Klima, Natur- und Umweltschutz),
- weckt den Spaß an der Bewegung (Leistungsmotivation),
- kümmert sich um ältere Menschen (Senioren),
- achtet auf gute Organisation (Vereinsmanagement),
- nimmt sich weiterer Themenstellungen an.
Nähere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie unter: https://www.viele-schaffen-mehr.de/sterne-des-sports/aktionen
Vereinswettbewerbe
Ausrichter für die Sportabzeichenwettbewerbe der sächsischen Sportvereine und der Kreis- und Stadtsportbünde sind das Sächsische Staatsministerium des Innern, der Ostdeutsche Sparkassenverband und der Landessportbund Sachsen (LSB). Ausrichter für den Sportabzeichenwettbewerb der sächsischen Schulen sind das Sächsische Staatsministerium für Kultus und der Landessportbund Sachsen. Nähere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter www.sport-fuer-sachsen.de, Rubrik Breitensport/Sportabzeichen.