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Sportjugend

Informationen, Anregungen, Qualifizierungen

Sportvereine tragen als zentrale Einrichtungen außerschulischer Freizeitgestaltung eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Kinder und Jugendliche finden in Sportvereinen "sichere Orte", in denen sie Gemeinschaft, Solidarität, Toleranz und Vertrauen erleben. Der Vorstand der Sportjugend sowie das Präsidium des Stadtsportbundes Leipzig haben u.a. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN für unsere Mitgliedsvereine erstellt.

Der Landessportbund Sachsen und die Sportjugend Sachsen mit den zahlreichen Sportvereinen, Kreis- und Stadtsportbünden, Landesfachverbänden und den Kreis- und Stadtsportjugenden setzen sich für das Wohlergehen von jungen Menschen in Sachsen ein und verurteilen jegliche Form von Gewalt und Diskriminierung.

Um ein gesundes, altersadäquates Aufwachsen der Sportvereinen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu unterstützen, stellen wir hier verschiedene Informationen, Hilfestellungen, Bildungsangebote gern bereit.

Hier geht es zu einer weiteren Übersicht der Deutschen Sportjugend rund um das Thema Kinderschutz im Sport.

Aktuelle Entwicklungen für einen SAFE SPORT CODE (SSC) auf Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) stehen hier zur Verfügung. Der DOSB will diesen Safe Sport Code auf seiner Mitgliederversammlung Anfang Dezember 2024 in Saarbrücken beschließen lassen.

Aus-, Fortbildungsangebote, Netzwerkformate

  • Ausbildung "Multiplikator*in Kinderschutz" 21.-23. März 2025 in Königstein | Sächsische Schweiz
  • Schulung (potentieller) Ansprechpersonen Kinderschutz 10. Mai 2025 in n.n.*

* Anmeldungen über Bildungscampus des LSB Sachsen

Über das Online-Portal beim Bundesamtfür Justiz (BfJ) kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion) die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses digital erfolgen. Einfach diesem LINK https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html folgen.

Natürlich kann eine Beantragung auch bei der Stadt Leipzig (bzw. bei der entsprechenden Behörde des Wohnsitzes der/des Beantragenden) erfolgen. Dann diesem LINK https://www.leipzig.de/fachanwendungen/termine/index.html folgen.

Mit der Einführung eines Ehrenkodex-fakultativ (z.B. als Anlage von Übungsleiterverträgen) wurde bereits seit einigen Jahren verstärkt darauf geachtet, dass die Verantwortung der u.a. im Kinder- und Jugendbereich tätig werdenden Personen (z.B. TrainerIn, ÜbungsleiterIn, BetreuerIn) in den Mittelpunkt rückt. Dieser Ehrenkodex bot und bietet die Möglichkeit, persönlich aktiv zu bekunden, die Verantwortung für das Wohl der anvertrauten Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen zu übernehmen.
Für den Verein/Verband bildet der Einsatz dieses Ehrenkodex eine zentrale Grundlage seines Handelns.

Bereits seit 2017 ist mit der Novellierung des Lizenzsystems des DOSB u.a. die Vorlage eines unterschriebenen Ehrenkodex (Ehrenkodex LIZENZ) für eine Neuausstellung oder Verlängerung einer Lizenz verbunden. Damit wird dieser Ehrenkodex zur Fördervoraussetzung für die Bezuschussung aus Landesmitteln über den Landessportbund Sachsen. Wir empfehlen daher unseren Mitgliedsvereinen, zeitnah und bei geeigneter Gelegenheit damit zu beginnen, von jedem/r Übungsleiter*in eine unterschriebene Version des Ehrenkodex einzuholen, unabhängig davon, in welchem/n Altersbereich/en die/der Übungsleiter*in tätig ist. Für jede/n ÜL*in ist beim Stadtsportbund Leipzig bitte ein unterschriebener Ehrenkodex einzureichen, gern digitalisiert und mit Vereinsnummer versehen.

Darüber hinaus kann für ehrenamtlich Tätige das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregisters einen weiteren Baustein der Vereinsphilosophie/des Präventionskonzepts zum Schutz des Kindeswohls angewandt werden.

Auf Grundlage von § 72a SGB VIII sind alle hauptberuflich Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein und -verband verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Es wird empfohlen, sich das Führungszeugnis alle 3-5 Jahre zur Einsicht vorlegen zu lassen.

Alle ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit des Sportvereins und -verbandes Tätigen sind angehalten, einen "Ehrenkodex" in Verbindung mit dem der Tätigkeit zugrunde liegenden Übungsleiter- bzw. Betreuervertrag zu unterzeichnen. Ungeachtet dessen, ob Der- oder Diejenige im Besitz einer
gültigen Übungsleiter-, Trainer-, Jugendleiter- oder Vereinsmanagerlizenz ist.

Ggf. kann dafür auch eine empfohlene Ergänzung im jeweiligen Übungsleiter- bzw. Betreuervertrag eingesetzt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass auf der Grundlage regionaler/lokaler Vereinbarungen zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (in Leipzig: Amt für Jugend und Familie) und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Sportvereine) auch erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche nötig sein können (z.B. für geförderte Ferien-, Bildungsmaßnahmen).

TIPP: Ehrenamtlich Aktive können das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei beantragen, wenn eine Bescheinigung des Sportvereins oder -verbandes über die ehrenamtliche Tätigkeit und der Anforderung des Führungszeugnisses auf Grundlage von § 72 a SGB VIII beigefügt wird. Siehe Merkblatt des Bundesamtes für Justiz vom 1.1.2013.

Arbeitshilfe zur datenschutzkonformen Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt

Die dsj und der DOSB haben in Zusammenarbeit mit den Sachverständigenbüro Mülot eine Arbeitshilfe zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten bei Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt entwickelt.

Diese Arbeitshilfe enthält neben einem Handlungsleitfaden alle erforderlichen Musterdokumente, die von den Verbänden und Vereinen auf ihre jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden können, sowie Erläuterungen zu den datenschutzrechtlichen Aufgaben bei der Umsetzung des dsj- und DOSB-Stufenmodells. Mit Hilfe dieser Dokumente soll Rechtssicherheit geschaffen und die Verbände in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt datenschutzkonform und verantwortungsbewusst umzusetzen. Der große Mehrwert der Arbeitshilfe für Verbände und Vereine besteht darin, dass sie mit Hilfe des Dokumentensatzes durch die Durchführung einer DSFA geleitet werden und sämtliche Dokumentationshilfen als Vorlage bereitgestellt kriegen.

Die Arbeitshilfe mit den Musterdokumenten steht Downloadbereich der dsj unter „Datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten“ zur Verfügung.

Adressat*innen der Arbeitshilfe sind Verantwortliche eines Verbands/Vereins, d.h. Vorstand/Präsidium/Geschäftsführung sowie darüber hinaus die*der Datenschutzbeauftragte. Da die Umsetzung ebenfalls für die Ansprechpersonen im Themenfeld Schutz vor Gewalt relevant ist, wird darüber hinaus eine gemeinsame Abstimmung mit diesen empfohlen.

Webinar-Angebot zum Umgang mit der Arbeitshilfe

Zur Erläuterung der Arbeitshilfe und zur Unterstützung bei der Anwendung sowie zur Möglichkeit, Fragen zu stellen, wird das Sachverständigenbüro Mülot mehrere Webinare für die Verantwortlichen eines Verbandes/Vereins und Datenschutzbeauftragte anbieten.

Das Beratungsangebot von Safe Sport richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aktuell von sexualisierter, psychischer oder physischer Gewalt im organisierten Sport betroffen sind oder dies früher waren. Betroffene erhalten psychosoziale Unterstützung in Form einer unentgeltlichen Erstberatung oder akuter Krisenintervention. Außerdem besteht die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung. Bei Bedarf können sich Angehörige, Partnerinnen und Partner von Betroffenen sowie Zeuginnen und Zeugen ebenfalls an das Team der Ansprechstelle wenden. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen.

Die Beratung ist telefonisch unter der Hotline 0800 11 222 00, online über eine datensichere Plattform unter www.ansprechstelle-safe-sport.de oder vor Ort in der Ansprechstelle Safe Sport, Petersburger Str. 94, 10247 Berlin möglich.

Getragen wird die Ansprechstelle durch den Verein „Safe Sport e.V.“, der am Rande der 46. Sportministerkonferenz am 3. November 2022 gegründet wurde. Gründungsmitglieder des Trägervereins sind neben dem Bund, die 16 Länder, Athleten Deutschland e.V., eine Vertreterin aus dem Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie ein Vertreter aus der Wissenschaft.

Bundesinnenministerin und Sportministerin Nancy Faeser eröffnete am 11. Juli 2023 in Berlin gemeinsam mit Berlins Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger die unabhängige Ansprechstelle Safe Sport e.V. für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.

 

Die unabhängige Ansprechstelle bildet den ersten Baustein eines geplanten "Zentrums für Safe Sport", das als Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert ist. Das Zentrum soll perspektivisch noch weitere Aufgaben im Bereich der Intervention, Prävention und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter und interpersonaler Gewalt im Sport übernehmen.

Quelle: Pressemitteilung BMI 11.07.2023

  • Neues Material zur Unterstützung der Elternarbeit erschienen!

Seit Anfang Mai 2024 gibt es eine neue Broschüre zum Thema Elternarbeit Safe Sport – Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit zum Schutz vor Gewalt“. 

Eltern sind in der Regel die primären Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche. Daher ist es wichtig, sie über das Thema zu informieren, zu sensibilisieren und sie aktiv in die Kommunikation einzubeziehen. Um Vereinsvorsitzenden, Trainer*innen oder Ansprechpersonen im Verein den Umgang mit Eltern zu erleichtern und sie in die Präventionsarbeit einzubinden, werden in dem Handlungsleitfaden aus der Perspektive dieser Akteur*innen im Sport u. a. folgende Fragen näher beleuchtet:

  1. Wie ist meine eigene Haltung zum Thema Schutz vor Gewalt? Wo habe ich Verantwortung, wo sind die Grenzen meiner Verantwortung?
  2. Wie können Eltern sensibilisiert und eingebunden werden?
  3. Was braucht es, um das Thema Prävention von Gewalt verständlich und sicher an die Eltern zu kommunizieren?
  4. Was sind die Bedürfnisse von Eltern und wie kann ich mit ihnen über die Präventionsarbeit oder andere Themen rund um den Schutz von Kindern und Jugendlichen ins Gespräch kommen?
  5. dazu sind auch konkrete Arbeitshilfen, Muster enthalten
  • Sensibilisierungs- und Schulungsvideos zum Thema Schutz vor Gewalt im Sport

Außerdem gibt es seitens der dsj sechs Sensibilisierungs- und Schulungsvideos zum Thema Schutz vor Gewalt im Sport, die dabei verschiedene Facetten psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt betrachten - abrufbar über die Homepage von DOSB/dsj: https://safesport.dosb.de/schulungsvideos. Die Videos können von Sportverbänden und -vereinen zur Sensibilisierung und Schulung unterschiedlicher Akteur*innen im Sport (z.B. Sportler*innen, Trainer*innen/Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Funktionär*innen) genutzt werden und stellen ein niedrigschwelliges Format zur Vermittlung von Wissen und Handlungssicherheit dar. Die Videos sind auch auf dem dsj- und DOSB-YouTube Kanal zu finden.

weitere Materialen zum Download:

Quellen:

Broschüre Kinderschutz (Herausgeber: Sportjugend Sachsen und Dt. Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.)

Deutsche Sportjugend

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